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   LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 2-07 O 431/16   

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https://dejure.org/2017,40695
LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 2-07 O 431/16 (https://dejure.org/2017,40695)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.10.2017 - 2-07 O 431/16 (https://dejure.org/2017,40695)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Oktober 2017 - 2-07 O 431/16 (https://dejure.org/2017,40695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Untersuchungsbericht

 
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  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 171/76

    Haftung des Sachverständigen bei Weitergabe eines fehlerhaften Gutachtens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16
    (BGH GRUR 1978, 258, beck-online).

    Dann mag das Gutachten seinen Charakter als Wert total verlieren und dem Erfordernis, die Ehre des Betroffenen zu schützen der Vorrangvorzug gegenüber dem Schutz der freien Meinungsäußerung zu geben sein (BGH GRUR 1978, 258, beck-online, BGH NJW 1999, 2736 [BGH 23.02.1999 - VI ZR 140/98] ).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16
    Je größer sich eine Gruppe darstellt, desto weniger kann eine Äußerung in dem Sinne verstanden werden, dass sie jedes einzelne Gruppenmitglied treffen soll (vgl. dazu auch BVerfGE 93, 266, 301 und BVerfG NJW 2006, 3769, 3771 [BVerfG 24.05.2006 - 1 BvR 49/00] , LG Karlsruhe, Urteil vom 31. Mai 2007 - 8 O 279/07 -, Rn. 37, juris m.w. N.).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16
    Je größer sich eine Gruppe darstellt, desto weniger kann eine Äußerung in dem Sinne verstanden werden, dass sie jedes einzelne Gruppenmitglied treffen soll (vgl. dazu auch BVerfGE 93, 266, 301 und BVerfG NJW 2006, 3769, 3771 [BVerfG 24.05.2006 - 1 BvR 49/00] , LG Karlsruhe, Urteil vom 31. Mai 2007 - 8 O 279/07 -, Rn. 37, juris m.w. N.).
  • LG Karlsruhe, 31.05.2007 - 8 O 279/07

    Einstweilige Verfügung; Unterlassung: Anspruch des Fraktionsvorsitzenden der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16
    Je größer sich eine Gruppe darstellt, desto weniger kann eine Äußerung in dem Sinne verstanden werden, dass sie jedes einzelne Gruppenmitglied treffen soll (vgl. dazu auch BVerfGE 93, 266, 301 und BVerfG NJW 2006, 3769, 3771 [BVerfG 24.05.2006 - 1 BvR 49/00] , LG Karlsruhe, Urteil vom 31. Mai 2007 - 8 O 279/07 -, Rn. 37, juris m.w. N.).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 120/10

    Kreditgefährdung und Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16
    Denn ein solcher isolierter Angriff steht die höchstrichterliche Rechtsprechung entgegen, wonach bei Kollisionen zwischen dem Recht der Meinungsäußerungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht dort, wo Tatsachenbehauptungen und Wertungen zusammenwirken, grundsätzlich der Text in seiner Gesamtheit von der Schutzwirkung des Art. 5 I GG erfasst wird, weil im Fall einer engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden darf, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (vgl. hierzu BGH NJW 2011, 2204, [BGH 22.02.2011 - VI ZR 120/10] beck-online m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16
    Gutachten von Sachverständigen können nun sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Werturteile enthalten (vgl. für Testberichte das Senatsurteil vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 157/73 - BGHZ 65, 325 ff. ).
  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16
    Aufgrund der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als ein Rahmenrecht ist seine Reichweite nicht absolut festlegt, sondern ist jeweils durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange zu bestimmen, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte und Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2012, 3645 [BGH 18.09.2012 - VI ZR 291/10] m.w.N).
  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16
    Dann mag das Gutachten seinen Charakter als Wert total verlieren und dem Erfordernis, die Ehre des Betroffenen zu schützen der Vorrangvorzug gegenüber dem Schutz der freien Meinungsäußerung zu geben sein (BGH GRUR 1978, 258, beck-online, BGH NJW 1999, 2736 [BGH 23.02.1999 - VI ZR 140/98] ).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16
    Nur im Fall schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung, sind auch Eingriffe in die Sozialsphäre des Betroffenen unzulässig (BGH NJW 2005, 592, [BGH 07.12.2004 - VI ZR 308/03] beck-online m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07

    Betroffenheit des Einzelnen durch herabsetzende Äußerung über ein Kollektiv

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16
    Dass durch die Bezeichnung eines Kollektivs auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht einzelner diesem Kollektiv angehöriger Personen verletzt werden kann, ist zwar nicht völlig unbestritten, entspricht aber der herrschenden Meinung, insbesondere der Rechtsprechung und wird unter Heranziehung der für den strafrechtlichen Ehrenschutz entwickelten Grundsätze anerkannt (OLG Karlsruhe m.w.N., NJW-RR 2007, 1342, [OLG Karlsruhe 13.04.2007 - 14 U 11/07] beck-online).
  • OLG Köln, 27.01.2006 - 1 U 45/05

    Zur Haftung des Vereinsvorstandes gemäß § 42 Abs. 2 BGB - hier: im Falle eines

  • OLG Frankfurt, 11.10.2012 - 16 U 25/12

    Abrenzung Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

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